infokekinian.com - Aktuelle Freunde, die an Madrasas studieren, jetzt sind die BOS-Fonds des Religionsministeriums zur Auszahlung bereit, jetzt wird Infokekinian die Einzelheiten derjenigen erläutern, die Anspruch auf den Erhalt der Boss-Fonds haben. Mal sehen!
Schulbetriebshilfe oder BOS für private Medresse des Religionsministeriums (Kemenag) läuft nicht mehr über regionale Büros auf Provinz-, Bezirks- oder Stadtebene.
Die Generaldirektion für islamische Bildung wird später BOS-Gelder des Religionsministeriums direkt aus dem Zentrum leiten.
Zu den privaten Madrasas, die BOS-Mittel vom Religionsministerium erhielten, gehörten Madrasah Ibtidaiyah (MI), Madrasah Tsanawiyah (MTs) und Madrasah Aliyah (MA) sowie Vocational Vocational Schools.
Der Direktor für Lehrpläne, Einrichtungen, Institutionen und Studentenangelegenheiten (KSKK) für Madrasas im Religionsministerium, Ahmad Umar, sagte, die Gelder würden später über eine Reihe von Banken geleitet, die von der Regierung ernannt wurden.
„Die Verteilung von privatem Medresse-BOS wird zentral von der Generaldirektion für islamische Bildung über einen Channeling-Bank-Mechanismus durchgeführt“, sagte Ahmad Umar, zitiert von Hops.ID von Kemenag.go.id, Mittwoch, 23. März 2022.
Phase I hat begonnen, sagte er, und die Verteilung hat bereits begonnen.
„Die Vorbereitungsphase für die Verteilung hat begonnen und das Ziel ist es, bis spätestens 31. März 2022 Phase I der privaten Madrasa BOS-Mittel zu beantragen, nachdem Madrasas die Anforderungen erfüllt haben“, sagte er.
Die Höhe der Madrasah BOS-Gelder variiert für jede Stufe.
Für MI betragen die Kosten pro Schüler Rp. 900.000; für MTs beträgt die Gebühr pro Schüler Rp. 1,1 Millionen; und für MA/MAK beträgt die Gebühr pro Student Rp. 1,5 Millionen.
Nach seinen Angaben rechnet er „vom 11. März bis 31. März 2021“ mit der Auszahlung seines Geldes.
Einzelheiten zu den BOS-Belegen des Religionsministeriums
Auf der Seite Kemenag.go.id werden auch die Kriterien für Medressen erläutert, die berechtigt sind, die BOS-Gelder des Religionsministeriums zu erhalten. Die Besonderheiten sind wie folgt:
1. Status als privater MI, MT, MA oder MAK
2. Eine vom Religionsministerium vorgeschriebene mindestens einjährige Betriebserlaubnis ist bis spätestens 1. Januar 2021 erforderlich (Madrasah IJOP ausgestellt vor dem 31. Dezember 2019), außer in 3T-Gebieten und/oder an Landesgrenzen.
3. EMIS-Daten für das laufende Jahr aktualisiert haben.
4. Hat das BOS BA-BUN LPJ für das Geschäftsjahr 2022 über das BOS-Portal des Religionsministeriums hochgeladen.
Für Fragen und Antworten zu BOS-Fonds können folgende Webseiten konsultiert werden:
https://bos.kemenag.go.id
Abschluss
Das sind also die Erläuterungen und Details zum BOS-Fonds, die das Religionsministerium für diejenigen bereitstellt, die Madrasas besuchen. Sie können die Informationen auf der Website sehen, die wir oben bereitstellen!